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KrWaffKontrG und BAFA: Was Defence-Startups vor dem ersten Auslandsdeal wissen müssen

TL;DR – Vor dem ersten internationalen Vertrieb sollten Defence-Startups drei Dinge geklärt haben: fällt das Produkt unter das KrWaffKontrG oder die Ausfuhrliste (Teil I A/B), welche BAFA-Genehmigungen sind nötig, und wie wirken sich ausländische Cap-Table-Anteile auf Ausfuhrgenehmigungen und VS-Ermächtigung aus. Wer das erst nach dem ersten LOI klärt, verliert das Geschäft.

KrWaffKontrG oder 'nur' Ausfuhrliste?

Das Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) regelt Herstellung, Handel und Beförderung von 'Kriegswaffen' im engeren Sinne: bewaffnete Systeme, Munition, bestimmte Sprengmittel, Kampfpanzer, Kampfflugzeuge, bewaffnete UAV. Herstellungs- und Handelserlaubnis werden vom BMWK erteilt - der Prozess ist deutlich strenger als reguläre Exportkontrolle.

Alles andere - Sensoren, unbewaffnete UAV, Kommunikationssysteme, Software - fällt typischerweise unter die Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) und wird über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) genehmigt. Innerhalb der Ausfuhrliste unterscheidet man Teil I A (Rüstungsgüter) und Teil I B (nationale Kontrolle darüber hinaus).

Dual-Use: der Grauzonen-Klassiker

Viele Startup-Produkte sind formal 'Dual-Use' - also zivil und militärisch nutzbar. Beispiele: hochauflösende SAR-Sensoren, autonome Navigation ohne GNSS, verschlüsselte Mesh-Radios. Solche Güter fallen unter die EU-Dual-Use-Verordnung (2021/821) und sind ebenfalls exportkontrolliert - auch bei Ausfuhr an vermeintlich harmlose zivile Kunden.

Fatal ist die Annahme 'wir verkaufen ja an einen Universitätspartner in X, das ist unkritisch'. Wenn der Empfänger auf einer Sanktions- oder Entity-List steht oder in ein militärisches Programm eingebunden ist, drohen strafrechtliche Konsequenzen. Klassifizierung durch das BAFA (Auskunft zur Güterliste) ist kostenlos und der erste Schritt.

BAFA-Genehmigung: Prozess und Dauer

Für Rüstungsgüter der Ausfuhrliste Teil I A beträgt die Bearbeitungszeit typischerweise 6-12 Wochen für NATO/EU-Empfänger, 3-6+ Monate für Drittstaaten inkl. Prüfung durch den Bundessicherheitsrat bei sensiblen Vorhaben. Der Antrag läuft über ELAN-K2 (elektronisches Portal).

Wichtige Weichen: (a) Endverbleibserklärung des Empfängers, (b) Nachweis der Konformität mit den 'Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern', (c) ggf. NC-Antrag (Nichtwiederausfuhrklausel). Fehler in diesen Dokumenten sind die häufigste Ursache für Rückfragen und Verzögerungen.

Ausländische Investoren - der stille Killer

Ab 10 Prozent Non-EU-Anteil greift die deutsche Investitionsprüfung (§ 55 ff. AWV). Für 'besonders sicherheitsrelevante' Bereiche (u.a. Rüstung nach KrWaffKontrG, IT-Sicherheit für staatliche Stellen) sinkt die Schwelle auf 10 Prozent, in anderen Defence-Segmenten auf 20 Prozent. Prüfstelle: BMWK/BAFA in Abstimmung mit BMVg/BND.

Praxis: Ein Term Sheet eines US-VC mit 25 Prozent kann bei einem Waffensystem-Startup dazu führen, dass VS-Ermächtigung und Exportgenehmigungen deutlich erschwert werden oder gar entzogen werden. Wer diesen Weg gehen will, braucht Ownership-Struktur mit Trust/Blocker und rechtzeitige Abstimmung mit BMWK.

Was Corridor beitragen kann

Corridor ist keine BAFA-Beratung, aber wir kennen die üblichen Fallstricke und vermitteln spezialisierte Kanzleien und Compliance-Beratungen. In unserem Pre-Check-Assistant fragen wir Cap-Table und Produktklasse ab, um früh zu markieren, ob ein Vorhaben Compliance-relevante Punkte hat, die vor dem Test gelöst sein sollten.

Häufige Fragen

Ist ein unbewaffnetes UAV eine Kriegswaffe?

In der Regel nein - solange keine Waffenaufnahme, Wirkmittel oder klassifizierte Militär-Payload integriert ist. Es fällt aber unter die Ausfuhrliste und ist BAFA-genehmigungspflichtig bei Export.

Brauche ich als Startup vor Auslieferung an die Bundeswehr eine Exportgenehmigung?

Nein, Inlandslieferung an einen deutschen Endkunden ist keine 'Ausfuhr'. Aber sobald ein ausländischer Partner (auch NATO) im Wertschöpfungspfad steht, greift Exportkontrolle.

Wie lange dauert eine typische BAFA-Genehmigung?

6-12 Wochen für unkritische NATO-/EU-Vorhaben, 3-6 Monate oder mehr bei Drittstaaten und sensiblen Gütern.

Ab welcher Beteiligungsschwelle greift die Investitionsprüfung?

10 Prozent Non-EU-Anteil bei besonders sicherheitsrelevanten Sektoren (Rüstung nach KrWaffKontrG, IT-Sicherheit für Staat), 20 Prozent in weiteren Defence-Segmenten.

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