§1
Geltungsbereich
Diese AGB gelten fuer alle Rechtsbeziehungen zwischen Corridor und Nutzern der Plattform (Tester, Range-Betreiber, Prime, Behoerde). Abweichende Bedingungen gelten nur nach schriftlicher Bestaetigung durch Corridor.
AGB v1.2
Version corridor-agb-v1.2-2026-08 · gueltig ab 01.09.2026 · ersetzt v1.1
Dieses Vertragswerk regelt die Nutzung der Corridor-Plattform durch Tester (Startups, Primes, System-Integratoren), Range-Betreiber (Anlagenbetreiber, Land-Partner) und Zugriffsberechtigte (Primes, Behoerden, Bedarfstraeger). Es gilt fuer alle Buchungen, Freigaben und Datenzugriffe, die ueber die Plattform vermittelt werden. Corridor ist Betreiber der Plattform und handelt als Compliance-Koordinator und Agent des Testers: Corridor koordiniert Genehmigungs- und Nachweisprozesse und fuehrt das Compliance-Ledger. Corridor ist nicht Betreiber der Testanlagen, nicht Halter der Systeme und uebernimmt keine Betreiberhaftung fuer die Durchfuehrung der Tests. Corridor ist nicht Vertragspartei der eigentlichen Miet-, Test- oder Beschaffungsvertraege zwischen Tester und Range-Betreiber - agiert aber als Buchungs- und Nachweisplattform mit einklagbaren Nebenpflichten.
§1
Diese AGB gelten fuer alle Rechtsbeziehungen zwischen Corridor und Nutzern der Plattform (Tester, Range-Betreiber, Prime, Behoerde). Abweichende Bedingungen gelten nur nach schriftlicher Bestaetigung durch Corridor.
§2
Corridor stellt bereit: (a) das Corridor OS als Software-Subscription mit Compliance-Ledger, Data-Vault, Twin-API, API-Keys und Compliance-Desk; (b) ein Verzeichnis qualifizierter Testanlagen inkl. 3D-Twins und Gelaende-Visualisierung; (c) einen Buchungs-Workflow mit Genehmigungs-Vorpruefung; (d) Corridor Validation - Validation Campaigns, Validation-Wizard und Evidence Capsules mit Hash-Chain-Nachweis; (e) Mission Capabilities und Capability Board inkl. Nachweis-Einreichung (Attestations) gegenueber Primes und Bedarfstraegern; (f) den Corridor Agent zur signierten Telemetrie-Uebernahme; (g) einen Insurance-Broker-Kanal; (h) den KI-Genehmigungs-Assistenten sowie (i) Add-ons wie Regulatorik-Check, Regulatorik-Fast-Track, Sensor-Pool, Logistik, Geheimschutz-Setup, Range-Access-Request und Corridor Pilots. Umfang und Verfuegbarkeit je Tarif siehe /platform/pricing.
§3
Corridor unterscheidet zwei Preiskategorien: (a) Corridor OS - eine Software-Subscription pro Workspace, bepreist nach Tarif (Free 0 EUR, Starter 149 EUR/Monat inkl. 3 Seats, +29 EUR/Seat, Business 590 EUR/Monat inkl. 10 Seats, +49 EUR/Seat, Enterprise ab 1.900 EUR/Monat) und Team-Seats; (b) Range Access - Pay-per-Slot, Basis-Tagessatz 2.500 EUR/Testtag, komplexe Profile mit 10-15 % Uplift, Kampagnen ab 5 Testtagen auf Anfrage. Preise gelten netto zzgl. USt. Zahlungsziel 14 Tage. Verzugszinsen 9 % ueber Basiszinssatz. Corridor OS wird monatlich oder nach vereinbartem Term abgerechnet. Range Access wird mit Slot-Freigabe in Rechnung gestellt. Es gibt keine Prepaid-Testtage und keine verfallenden inkludierten Tage. OS Business und OS Enterprise erhalten einen Rabatt auf den Tagessatz von 15 % bzw. 20 %, der bei Buchung automatisch angerechnet wird. Die jeweils auf /platform/pricing veroeffentlichten Preise sind massgeblich.
§3a
Add-ons werden gesondert beauftragt und abgerechnet: Sensor-Pool ab 850 EUR/Tag, Insurance-Bausteine à la carte ab 380 EUR/Tag, Verify einer eigenen Police 30 EUR, Regulatorik-Fast-Track 1.500 EUR/Case (in OS Enterprise inklusive), Regulatorik-Check mit juristischer Bewertung ab 2.900 EUR, Geheimschutz-Setup ab 4.500 EUR/Auftrag, Defence Range Access Request 4.900 - 7.900 EUR je Anlage, Corridor Pilots 15.000 EUR Setup zzgl. 8-12 % Success Fee auf das vermittelte Pilotvolumen, On-Site-Logistik nach Aufwand. Die Range-Qualifizierung fuer Betreiber ist bis Betriebsstart kostenfrei. Der Regulatorik-Check umfasst die Einholung externer anwaltlicher Bewertung; das Ergebnis ist eine Bewertung, keine Genehmigungszusage.
§4
Tester und Range-Betreiber verpflichten sich, waehrend der Vertragslaufzeit sowie fuer 24 Monate nach dem letzten Kontakt via Corridor keine Test-Slots, Kampagnen, Prime-Vermittlungen oder Beschaffungsvorgaenge, die ueber die Plattform angebahnt wurden, ausserhalb der Plattform abzuwickeln. Dies umfasst insbesondere direkte Buchungen zwischen Parteien, die sich ueber Corridor kennengelernt haben. Zulaessig sind: (a) bereits vor Corridor-Kontakt dokumentierte Geschaeftsbeziehungen, (b) Vorgaenge ausserhalb des Corridor-Leistungsspektrums (z. B. reine Beratungsauftraege), (c) mit Corridor schriftlich freigegebene Ausnahmen.
§5
Direktanfragen zwischen Parteien, die sich ueber Corridor kennengelernt haben, sind Corridor innerhalb von 10 Werktagen anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt an legal@corridor-defence.de mit Angabe der Parteien und Vorgangsgegenstand. Bei rechtzeitiger Anzeige und Abrechnung ueber Corridor faellt keine Umgehungsgebuehr (§6) an.
§6
Bei Verstoss gegen §4 (Bypass-Verbot) faellt eine pauschale Umgehungsgebuehr in Hoehe von 25 % des vereinbarten oder marktueblichen Slot- bzw. Kampagnen-Volumens an, mindestens jedoch 15.000 EUR pro Vorgang. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Verpflichteten unbenommen; der Nachweis eines hoeheren Schadens Corridor. Die Umgehungsgebuehr ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung faellig.
§7
Compliance-Ledger-Eintraege, Evidence-Packs und Hash-Chain-Nachweise werden ausschliesslich ueber die Corridor-Plattform generiert. Parallele Fuehrung eigener Compliance-Ledger oder das Vermarkten fremdgenerierter Evidence-Packs unter Bezugnahme auf Corridor-Ranges ist unzulaessig. Kunden koennen ihre Evidence-Packs im PDF-Format exportieren, weiterreichen und oeffentlich validieren lassen (/platform/verify).
§8
Testfluege, Live-Fire, Directed-Energy und alle Aktivitaeten mit DUT-Freisetzung erfolgen ausschliesslich mit gueltigem, im Compliance-Ledger dokumentiertem Versicherungsnachweis. Zulaessig sind: (a) Corridor-Insurance-Bundle (Zugang ueber OS Business / Enterprise), (b) Einzelbausteine à la carte ueber Corridor-Broker, (c) eigene Police mit dokumentiertem Verify (30 EUR Verify-Fee, Deckungspruefung durch Corridor). Range-Betreiber-Policen decken keine DUT-Schaeden. Ohne gueltigen Nachweis erfolgt keine Slot-Freigabe.
§9
Alle vom Tester generierten Testdaten (Telemetrie, Videos, Logs, Reports) bleiben Eigentum des Testers und liegen in dessen Vault-Tenant. Range-Betreiber sehen nur Range-Metadaten (Slot-Fenster, Genehmigungs-Status, Sicherheits-Briefings). Prime- und Behoerdenzugriff erfolgt ausschliesslich ueber explizite, revoke-bare Read-Links, die der Tester freigibt. VS-NfD-klassifizierte Artefakte erfordern zusaetzliche Freigabe des Tester-Sicherheitsverantwortlichen. Corridor befindet sich in VS-NfD-Vorbereitung; eine Verarbeitung eingestufter Informationen erfolgt erst nach erteilter Ermaechtigung und Hosting-Freigabe. GEHEIM-Artefakte werden nicht ueber die Plattform verwaltet.
§10
Der Tester ist verantwortlich fuer die Einhaltung von EU-Dual-Use-VO, deutscher AWV/AWG, ML-Listen und ggf. US-EAR/ITAR. Corridor stellt Screening-Workflows und BAFA-Vorlagen bereit, uebernimmt jedoch keine Gewaehr fuer Ausfuhrgenehmigungen. Cross-Border-Zugriffe auf Testdaten unterliegen der Freigabe des Testers und der Pruefung durch Corridor.
§11
Corridor haftet fuer Vorsatz und grobe Fahrlaessigkeit unbeschraenkt. Fuer leichte Fahrlaessigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Fuer Ausfaelle einzelner Ranges, Genehmigungsverzoegerungen von Behoerden oder Insurance-Broker-Entscheidungen haftet Corridor nicht. Datenverlust: Corridor haftet nur fuer den Wiederherstellungsaufwand aus dem letzten Vault-Snapshot.
§12
Corridor OS Abonnements (Starter, Business, Enterprise) sind zum Ende der Mindestlaufzeit mit 3 Monaten Frist kuendbar; OS Free kann jederzeit gekuendigt werden. Ausserordentliche Kuendigung aus wichtigem Grund bleibt unberuehrt. §4 (Bypass-Verbot) und §7 (Evidence-Exklusivitaet) gelten ueber die Vertragslaufzeit hinaus (§4 fuer 24 Monate, §7 dauerhaft in Bezug auf ueber Corridor generierte Nachweise).
§13
Corridor kann diese AGB anpassen. Aenderungen werden 30 Tage vorher per E-Mail angekuendigt. Widerspricht der Nutzer nicht binnen 30 Tagen, gelten die neuen AGB als angenommen. Bei Widerspruch bleiben die alten AGB bis zum Ende der aktuellen Mindestlaufzeit gueltig.
§14
Corridor stellt KI-gestuetzte Funktionen bereit (u. a. KI-Genehmigungs-Assistent, Readiness- und Feasibility-Auswertungen, Textvorschlaege im Validation-Wizard). Diese Ausgaben sind automatisiert erzeugte Einschaetzungen auf Basis der eingegebenen Daten. Sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder Exportkontrollberatung dar, ersetzen keine behoerdliche Genehmigung und begruenden keine Zusicherung eines bestimmten Ergebnisses. Der Nutzer prueft KI-Ausgaben vor Verwendung eigenverantwortlich. Eingaben in KI-Funktionen duerfen keine eingestuften Informationen (VS-NfD und hoeher) enthalten. Corridor nutzt eingegebene Inhalte nicht zum Training von Modellen Dritter.
§15
Primes und Bedarfstraeger koennen Mission Capabilities veroeffentlichen; Tester koennen hierzu Nachweise (Attestations) einreichen. Der Tester steht dafuer ein, dass eingereichte Nachweise wahrheitsgemaess sind und aus tatsaechlich durchgefuehrten Tests stammen. Mit der Einreichung raeumt der Tester dem jeweiligen Capability-Eigentuemer ein einfaches, widerrufliches Nutzungsrecht an den uebermittelten Nachweisdaten zum Zweck der Bewertung ein. Eine Veroeffentlichung einer Capability begruendet keinen Anspruch auf Auftrag, Pilot oder Beschaffung. Vorsaetzlich unrichtige Nachweise berechtigen Corridor zur fristlosen Sperrung des Accounts.
§16
Der Corridor Agent und die Twin-API werden ueber personengebundene API-Keys genutzt. Der Nutzer sichert seine Keys gegen unbefugten Zugriff und haftet fuer Aufrufe unter seinen Keys. Corridor darf Aufruf-, Speicher- und Rechenvolumen fair-use-begrenzen und bei missbraeuchlicher Nutzung, Reverse Engineering, automatisiertem Massen-Scraping oder Weitergabe von Keys an Dritte den Zugang aussetzen. Die Verfuegbarkeit des Corridor OS wird ohne gesonderte SLA-Vereinbarung als angestrebte Monatsverfuegbarkeit von 99 % ausserhalb angekuendigter Wartungsfenster geschuldet; verbindliche SLAs bestehen nur bei OS Enterprise nach gesonderter Vereinbarung.
§17
Corridor kooperiert mit Acceleratoren, Hubs, VC-Fonds und Programmpartnern (z. B. EuroDefense.Tech Hub). Registrierungen ueber Partner-Links werden mit einem Partner-Code attribuiert; Corridor darf dem Partner aggregierte Cohort-Kennzahlen sowie Statusinformationen zu attribuierten Accounts anzeigen. Inhalte aus Vault, Evidence Capsules und Testdaten werden Partnern nicht offengelegt. Umsatzbeteiligungen richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Partnervereinbarung; aus diesen AGB entsteht kein Anspruch Dritter. Verguenstigungen aus Partnerprogrammen sind nicht uebertragbar und entfallen bei Wechsel des Programmstatus.
§18
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthaelt die Datenschutzerklaerung unter /platform/privacy. Soweit Corridor personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet (insbesondere Vault-Inhalte, Telemetrie und Teilnehmerdaten in Testberichten), gelten die Regelungen eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO, den Corridor auf Anforderung in Textform zur Verfuegung stellt. Der Nutzer bleibt fuer die Rechtmaessigkeit der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten verantwortlich.
§19
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.
Vertragsfragen: legal@corridor-defence.de · Bypass-/Meldepflicht: compliance@corridor-defence.de · Operative Fragen: ops@corridor-defence.de
Diese AGB werden bei jeder Buchung im Wizard-Review als Version-Hash mitprotokolliert. Aktuelle Version einsehbar unter /platform/terms.